HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Li Yung - Alter Ego von Heinrich Keßler.


Kontext: "Li Yung (Alter Ego von Heinrich Keßler)"


Li Yung - Gedanken zu "Formate der Früchte" - notiert am 13.01.2014 von Heinrich Keßler

Was trägt die Frucht als Erbschuld (Erbsünde) mit sich und in sich?
Was befreit von der Erbsünde?
Wie wird die Erbschuld eingelöst?

Mögliche Antworten sind z.B.:

Die Frucht dient der Erhaltung und Entwicklung des Ganzen und Gesamten.

Die Furcht kann nur durch Vereinigung mit etwas geeignetem Dritten (Partner und Befruchtung) die daraus entstehenden Früchte neu gestalten. Vielleicht ist das die "Erbsünde", d.h. die Erbschuld der Frucht: sie schuldet dem Ganzen, Gesamten eine neue Form, eine neue Gestalt und damit die (ewige) Entwicklung.

Die Erbschuld kann nur durch den eigenen Tod erfüllt werden.("von der Erbsünde erlöst werden".). Der Tod ist hier gemeint als Verzicht bzw. Unmöglichwerden auf die weitere Gestaltung dessen, was als "Frucht" hinter sich gelassen wird: Die Frucht enthält, was ihr zum Zeitpunkt der Zeugung mitgegeben wurde. Was immer danach die "Eltern" auch Neues erfahren oder erleben: Es ist nicht mehr in die Frucht einbringbar. Mit der Zeugung der Frucht sind für die Inhalte der Frucht "die Eltern gestorben".

Vielleicht enthalten die religiös geprägten Vorstellungen der "Erbsünde" deshalb auch die Mahnung und Forderung zu einem "gesunden" Leben, um dem folgenden Leben möglichst nur das mitzugeben, dass es selbst weiter leben kann und das Leben weiter geben kann. Was das ist bzw. sein könnte, wird niemand wirklich wissen können. Ich denke, selbst alle Ahnungen und Vermutungen dazu sind reine Spekulationen oder Interessen daran, dass die Nachkommen eher werden wie man selbst ist, oder aber niemals so werden (können). Das sind und bleiben jedoch reine Machtspielchen und Illusionen, auch wenn sie wissenschaftlich betrieben werden (könnten).

Die Befreiung von der "Erbschuld" geschieht durch die Freiheit zu leben durch das Recht und die Pflicht, nach eigenem Gutdünken zu leben.