Mögliche Antworten sind z.B.:
Die Frucht dient der Erhaltung und Entwicklung des Ganzen und
Gesamten.
Die Furcht kann nur durch Vereinigung mit etwas geeignetem
Dritten (Partner und Befruchtung) die daraus entstehenden
Früchte neu gestalten. Vielleicht ist das die "Erbsünde", d.h.
die Erbschuld der Frucht: sie schuldet dem Ganzen, Gesamten eine
neue Form, eine neue Gestalt und damit die (ewige) Entwicklung.
Die Erbschuld kann nur durch den eigenen Tod erfüllt werden.("von der Erbsünde erlöst werden".). Der Tod ist hier gemeint als
Verzicht bzw. Unmöglichwerden auf die
weitere Gestaltung dessen, was als "Frucht" hinter sich gelassen
wird: Die Frucht enthält, was ihr zum Zeitpunkt der Zeugung
mitgegeben wurde. Was immer danach die "Eltern" auch Neues
erfahren oder erleben: Es ist nicht mehr in die Frucht
einbringbar. Mit der Zeugung der Frucht sind für die Inhalte der
Frucht "die Eltern gestorben".
Vielleicht enthalten die religiös geprägten Vorstellungen der
"Erbsünde" deshalb auch die Mahnung und Forderung zu einem
"gesunden" Leben, um dem folgenden Leben möglichst nur das
mitzugeben, dass es selbst weiter leben kann und das Leben
weiter geben kann. Was das ist bzw. sein könnte, wird niemand
wirklich wissen können. Ich denke, selbst alle Ahnungen und
Vermutungen dazu sind reine Spekulationen oder Interessen daran,
dass die Nachkommen eher werden wie man selbst ist, oder aber
niemals so werden (können). Das sind und bleiben jedoch reine
Machtspielchen und Illusionen, auch wenn sie wissenschaftlich
betrieben werden (könnten).
Die Befreiung von der "Erbschuld" geschieht durch die Freiheit zu leben durch das Recht und die Pflicht, nach eigenem Gutdünken zu leben.