Mögliche Antworten sind z.B.:
Elternteile (im weitesten Sinne), die sich nicht vereinigen, befruchten oder Früchte austragen können, bleiben "ohne Früchte", z.B. kinderlos.
Kinderlosigkeit kann auch bedeuten, dass die "Erbsünde" (Erbschuld) gerade dadurch erfüllt wird, dass die nicht befruchtete Frucht das Ende einer Kette bildet, die nicht mehr weitergegeben werden soll oder in etwas Anderes eingehen oder übergehen soll. Ob das so ist, kann niemand wissen, auch nicht die betroffene Frucht selbst.